Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 20. bis 26. Juli 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 8. Juli 2026 (A-4538/2025): MWST 2017-2020; Umqualifikation von Beförderungsleistungen im Luftverkehr in Aircraft Management Leistungen. Die B AG (Beschwerdeführerin) hatte mit der Flugzeug-Eigentümergesellschaft C Ltd. ein Aircraft Operating Agreement sowie ein Aircraft Lease Agreement betreffend ein Flugzeug 1 abgeschlossen. Alleinige Aktionärin der C Ltd. war die D Foundation mit Sitz in Liechtenstein. Diese wurde von der Begünstigten E kontrolliert. Das Flugzeug wurde in den Jahren 2017 bis 2019 zu etwas mehr als 20 % der Flugstunden an die D Foundation verchartert. Im Rahmen dieser Vercharterung wurde das Flugzeug jeweils an die Begünstigte E oder Personen, die ihr nahe stehen, genutzt. Hinsichtlich der restlichen Flugstunden erbrachte die Beschwerdeführerin entgeltliche Vercharterungen resp. Personenbeförderungsleistungen an unabhängige Dritte. Im Übrigen war die Beschwerdeführerin keine eng verbundene Person von E. Die Beschwerdeführerin behandelte die der D Foundation in Rechnung gestellten Leistungen als von der Steuer befreite Personenbeförderungsleistungen. Die ESTV hingegen qualifizierte diese in Übereinstimmung mit der von ihr in der MWST-Branchen-Info Luftverkehr Ziff. 13.6 am 29. September 2025 publizierten Praxis in steuerbare Aircraft Management Leistungen um. Das BVGer erachtet diese Praxisfestlegung als gesetzwidrig. Aus BGE 149 II 53 könne nur geschlossen werden, dass bei einer privaten Verwendung eines Flugzeugs von über 20 % das Vorsteuerabzugsrecht auf Stufe der Flugzeug-Eigentümergesellschaft im Umfang der privaten Nutzung einzuschränken sei; jedoch nicht, dass die Leistungen, die ein Luftverkehrsunternehmen erbringe oder solche, die es beziehe, mehrwertsteuerrechtlich negiert oder umqualifziert werden dürften. Im Übrigen hätte die ESTV – selbst wenn die Umqualifikation in Aircraft Management Leistungen gesetzmässig wäre – aufgrund einer Gesamtbetrachtung von der Bemessungsgrundlage den Betrag in Abzug bringen müssen, den die Beschwerdeführerin an die Flugzeug-Eigentümergesellschaft auf Basis des Lease Agreements bezahlte (98 %). Die ESTV nahm auch betreffend ein Flugzeug 2 bezüglich anderer Gegenparteien bei der Beschwerdeführerin eine Umqualifikation in Aircraft Management Leistungen vor. Diesbezüglich kommt das BVGer zum Schluss, dass die ESTV den rechtserheblichen Sachverhalt nicht genügend erstellt habe und weist die Sache zur vollständigen Abklärung des Sachverhalts an diese zurück. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 27. Mai 2026 (A-3874/2025): Praxisänderung im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr (LBV); Streitig war die am 14. Mai 2024 vom BAZG ankündigte Praxisänderung per 1. Januar 2028 betreffend Zollbefreiung im Rahmen des LBV. Die betroffene Betreiberin eines Landwirtschaftsbetriebs verlangte eine diesbezügliche Feststellungsverfügung und berief sich auf den Vertrauensschutz. Das BVGer bestätigte die Praxisänderung als rechtmässig, da sie eine bisher völkerrechtswidrige Praxis korrigiert und die Übergangsfrist bis Ende 2027 ausreichend sei. Abweisung der Beschwerde; Entscheid angefochten beim BGer.
- Urteil vom 27. Mai 2026 (A-3786/2025): Praxisänderung im landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr (LBV); Streitig war die am 14. Mai 2024 vom BAZG angekündigte Praxisänderung per 1. Januar 2028 betreffend Zollbefreiung im Rahmen des LBV. Der betroffene Betreiber eines Landwirtschaftsbetriebs verlangte eine diesbezügliche Feststellungsverfügung und berief sich auf den Vertrauensschutz. Das BVGer bestätigte die Praxisänderung als rechtmässig, da sie eine bisher völkerrechtswidrige Praxis korrigiert und die Übergangsfrist bis Ende 2027 ausreichend sei. Abweisung der Beschwerde; Entscheid angefochten beim BGer.
Amtshilfe:
- A-843/2025 (DBA CH-ES)
- A-1238/2025 (DBA CH-ES)
- A-1236/2025 (DBA CH-ES)
- A-2185/2024 (DBA CH-FR)
- A-5129/2024 (DBA CH-IN; Entscheid angefochten beim Bundesgericht)
- A-2226/2024 (DBA CH-FR)
- A-8023/2024 (DBA CH-FR)
- A-4941/2025 (DBA CH-ES; Entscheid angefochten beim Bundesgericht)
- A-235/2026 (DBA CH-DE; Entscheid angefochten beim Bundesgericht)
- A-2666/2025 (DBA CH-FR; Entscheid angefochten beim Bundesgericht)
- A-8680/2025 (DBA CH-DE; Entscheid angefochten beim Bundesgericht)
- A-2745/2023 (DBA CH-IT; Das Bundesgericht ist auf den Entscheid nicht eingetreten.)
Wiederpublikationen:
- Urteil vom 27. Mai 2026 (A-5827/2024): Zölle; Entscheid angefochten beim Bundesgericht
- Urteil vom 27. Mai 2026 (A-5828/2024): Zölle; Entscheid angefochten beim Bundesgericht
- Urteil vom 31. Oktober 2024 (A-4733/2022): Umsatzabgabe; Entscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben
- Urteil vom 25. März 2026 (A-3765/2024): Mehrwertsteuer; Entscheide wurde vom Bundesgericht bestätigt
- Urteil vom 17. Dezember 2025 (A-5161/2025): VOC-Abgabe; Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




