Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 10. - 23. Juli 2023 publiziert wurden.

  • Urteile vom 23. Juni 2023 (A-4346/2020 und A-4352/2020): Zoll; Widerruf einer Ausfuhrveranlagung, Berichtigung des Versenders; Der Beschwerdeführerin (Uhrenverkäuferin) gelingt der Nachweis nicht, dass sie den Transport der beschwerdegegenständlichen Uhr ins Zollfreilager (im Rahmen eines Ausfuhrverfahrens) selbst vorgenommen oder sonst in irgendeiner Art und Weise rechtlich oder tatsächlich auf eigene oder auf fremde Rechnung veranlasst hätte. Da die Beschwerdeführerin aus der Qualifikation als Exporteurin Rechte ableitet (Bezeichnung als Versenderin auf der Ausfuhrveranlagungsverfügung bzw. Widerruf der angefochtenen Verfügung), trägt sie die Folgen der unbewiesenen Tatsachen, für welche ihr die Beweislast obliegt. Es ist daher mit der Vorinstanz einig zu gehen, dass die Beschwerdeführerin nicht als Exporteurin im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Aussenhandelsstatistikverordnung betrachtet werden kann. Folglich ist die diesbezügliche Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung bzw. in der ursprünglichen Ausfuhrveranlagungsverfügung als unzutreffend zu werten. Entsprechend ist das Ausfuhrverfahren infolge Falschdeklaration der Exporteurin in der Zollanmeldung nicht ordnungsgemäss abgeschlossen worden ist. Der Widerruf der ursprünglichen Ausfuhrveranlagungsverfügung durch die Vorinstanz ist daher in vorliegendem Fall zu Recht erfolgt. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 29. Juni 2023 (A-2585/2022): Mehrwertsteuer; Vermittlung im Finanzbereich; A AG unterstützte Gesellschaften bei der Suche nach Investoren für ihre neu zu emittierenden Aktien und deklarierte ihre Umsätze hieraus als ausgenommene Finanzvermittlung i.S.v. MWSTG 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e; gem. der ESTV liegt eine ausgenommene Vermittlungstätigkeit nur vor, wenn das vermittelte Grundgeschäft ausgenommen sei, was bei der «Vermittlung von Kapitaleinlagen» als Nicht-Entgelte nicht zutreffe; gem. BVGer ergebe sich durch die Auslegung der Norm, dass das vermittelte Grundgeschäft ausgenommen sein muss; Abweisung der Beschwerde der A AG.
  • Urteil vom 19. Juni 2023 (A-2397/2022); Mehrwertsteuer; Entgeltsminderung (Steuerperiode 2018); Der Beschwerdeführer konnte nicht rechtsgültig nachweisen, dass es sich bei der Rückzahlung von bezogenen Kostenvorschüsse um Entgeltsminderungen handelt. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Amtshilfe:

Wiederholungen / Weiterzug:

  • A-6558/2020: Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 13.06.2023 (9C_609/2022
  • A-633/2019: Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 22.06.2023 (9C_687/2022)
  • A-2087/2021: Verfahren vor dem BGer mit Entscheid vom 02.05.2023 abgeschrieben (9C_231/2023)
  • A-1052/2022: Zölle; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 09.06.2023 (9C_316/2023))
  • A-2332/2019: Zölle; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 29.06.2023 (9C_617/2022)
  • A-2572/2021: MWST; Entscheid bestätigt durch BGer mit Urteil vom 21.06.2023 (9C_698/2022)

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.