Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 29. Juni bis 05. Juli 2026 publiziert wurden:

  • Urteil vom 18. Juni 2026 (A-8711/2025): Verrechnungssteuer; Vorliegend war streitig, ob eine geldwerte Leistung i.S.d. ESTV gegeben war. Der Beschwerdeführer verkaufte im Jahr 2020 seine Beteiligung an einer nicht börsenkotierten AG zum Buchwert von CHF 1 an seinen Alleinaktionär. Die ESTV schätzte den Verkehrswert der Beteiligung anhand der Substanzwertmethode auf CHF 49‘283.22, was der Beschwerdeführer als nicht sachgerecht erachtete, sei die Beteiligung doch bereits im Zeitpunkt der Übertragung wertlos gewesen, was sich insbesondere aus der späteren Insolvenz der Gesellschaft ergebe. Das BVGer bestätigte die Vorinstanz in der Bewertung der Beteiligung. Massgebend sei gem. BVGer eine Ex-ante Sicht, weshalb spätere Entwicklungen - insbesondere die spätere Insolvenz - nicht berücksichtigt werden könnten. Zum Zeitpunkt des Verkaufs sei die Beteiligung nicht wertlos gewesen. Dafür spreche auch, dass sie bis ins Jahr 2023 Darlehen von unabhängigen Dritten aufnehmen konnte. Mithin habe die Vorinstanz zu Recht auf der Differenz zum Verkaufspreis die Verrechnungssteuer erhoben hat. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 19. Juni 2026 (A-3645/2023): Verrechnungssteuer; Berechnung der Verzugszinsen; Vorliegend sind der Grundsatz und die Berechnungsweise der streitigen Verzugszinsen und damit auch die in diesem Zusammenhang geschuldeten Beträge unter die Rechtskraft gefallen, weshalb sie im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht mehr in Frage gestellt werden können. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wurde abgewiesen.

Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.