Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 18. bis 24. Mai 2026 publiziert wurden:

  • Urteil vom 20. März 2026 (A-3359/2024): Mehrwertsteuer 2017-2021; Fernkurse, teilweise mit Präsenzunterricht; Ort der Leistung bei Bildungsleistungen, Anspruch auf Vorsteuerabzug. Strittig war vorliegend der Ort der Leistung für interaktive Online-Kurse gemäss Art. 8 Abs. 2 Bst. c aMWSTG (in der Fassung bis 31. Dezember 2024). Die Steuerpflichtige hatte statutarischen Sitz in der Schweiz. Die Lehrpersonen unterrichteten jedoch von ihrem Wohnsitz im Ausland. Die Lernenden hatten ebenfalls vorwiegend Wohnsitz im Ausland. Das BVGer teilt – wie die ESTV als Vorinstanz – die Ansicht, dass auf den statutarischen Sitz der Steuerpflichtigen abzustellen sei. Es verweist dabei auf das Urteil des BGer 9C_671/2024 vom 4. August 2025, in dem ebenfalls auf dieses Kriterium abgestellt wurde. Die Fernkurse beinhalteten teilweise Präsenzunterricht in Frankreich und online zur Verfügung gestellte Schulungsmaterialien. Diese sind nach Ansicht des BVGer gleich zu behandeln, da Teil einer Gesamtleistung oder allenfalls Nebenleistung zu einer Hauptleistung im Sinne von Art. 19 Abs. 3 und 4 MWSTG. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.