Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 05. und 11. Januar 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 17. Dezember 2025 (A-3719/2024): Verrechnungssteuer; Strittig war vorliegend, ob Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer besteht oder diese aufgrund fehlender Nutzungsberechtigung der Empfängerin i.S.v. Art. 21 Abs. 1 lit. a VStG oder einer allfälligen Steuerumgehung i.S.v. Art. 21 Abs. 2 VStG verneint werden muss. Die Beschwerdeführerin erhielt von ihrer Tochtergesellschaft - beide Gesellschaften mit statuarischem Sitz in der Schweiz -, welche sie im gleichen Jahr von der ehemaligen Alleineigentümerin mit Sitz in Hongkong erworben hatte, eine Dividende, musste darauf die Verrechnungsteuer abliefern - Antrag auf das Meldeverfahren wurde von der ESTV nicht gutgeheissen -, welche sie nicht zurückerstattet erhielt. Das BVGer hat sich zur Frage, ob die faktische Weiterleitungspflicht – die Beschwerdeführerin hatte mit der ehemaligen Alleineigentümerin im Kaufvertrag Tranchen-Zahlungen (Kauf auf Darlehen) vereinbart, welche in der Summe exakt der erhaltenen Dividende entsprachen - vorliegend eine vertragliche Weiterleitungspflicht darstelle und damit der Beschwerdeführerin die Nutzungsberechtigung abzusprechen wäre, nicht abschliessend geäussert, da es - in Bestätigung der Vorinstanz – sämtliche Kriterien einer Steuerumgehung (in casu die sog. „Altreservenpraxis“) als erfüllt ansah, konnte doch die Verkäuferin ihre Ansässigkeit in Hongkong insbesondere im Zeitpunkt des Verkaufs an die Beschwerdeführerin nicht beweisen, sei sie genau deswegen selbst nicht abkommensberechtigt gewesen, weshalb die fehlende Rückerstattungsposition mit der gewählten, ungewöhnlichen Rechtsgestaltung (objektives Merkmal) zu verbessern beabsichtigt worden ist (subjektives Merkmal) und dies auch erreicht worden wäre (effektives Merkmal), hätte die ESTV die Rückerstattung an die Beschwerdeführerin zugelassen. Abweisung der Beschwerde gegen die ESTV.
- Urteil vom 05. August 2024 (A-5881/2023): Verrechnungssteuer; Zustellung einer Verfügung; Verfügung vom 21. Dezember 2018; Da die A. im vorliegenden Fall nicht die erforderliche Sorgfalt bei der Verfolgung des betreffenden Verrechnungssteuerverfahrens walten liess, kann sie sich nicht auf die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Handlungen berufen, um eine Revision der angefochtenen Entscheidung zu erwirken. Dies veranlasst das Bundesverwaltungsgericht, die Beschwerde vom 26. Oktober 2023 und das Revisionsgesuch vom 13. Mai 2024 für unzulässig zu erklären.
Wiederpublikation:
- Urteil vom 23. September 2025 (A-5105/2022): Emissionsabgabe; Strittig war, ob die ESTV zu Recht den Erlass der Emissionsabgabe zufolge ungenügender Kapitalisierung verweigert hatte. Unbestritten war, dass die betroffene Gesellschaft sanierungsbedürftig war und der streitgegenständliche Zuschuss die bestehenden Verluste ausgeglichen hatte. Letztere waren auf eine Busse des DoJ zurückzuführen, da die betroffene Gesellschaft gegen US-Sanktionsbestimmungen verstossen hatte, indem sie durch besagte Sanktionen untersagte Transaktionen ermöglicht bzw. durchgeführt hatte. Dabei habe die Bank die Sanktionsbestimmungen systematisch und willentlich missachtet. Die ESTV leitete daraus ab, dass die der Gesellschaft auferlegte Busse absehbar und die entstandenen Verluste das Ergebnis leichtfertig eingegangener Risiken war. Damit war die Tatbestandsvoraussetzung der genügenden Kapitalisierung gemäss ESTV nicht gegeben. Diese Beurteilung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Abweisung der Beschwerde der abgabepflichtigen Gesellschaft. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unseren Beitrag vom 05. Oktober 2025.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




