Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 4. bis 10. Mai 2026 publiziert wurden:
- Urteil vom 24. April 2026 (A-8246/2024): Haushaltabgabe; Verfügung vom 22. November 2024; die Beschwerdeführerin machte geltend, die SERAFE AG sei zur Erhebung der Abgabe nicht zuständig und die Vorinstanz habe eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht heilen dürfen. In der Hauptsache brachte sie vor, aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht in der Lage zu sein, die Haushaltabgabe zu bezahlen, und über kein Empfangsgerät verfügt zu haben. Das BVGer führte aus, dass die SERAFE AG vom UVEK mandatiert sei und ihre Zuständigkeit gegeben sei. Die Vorinstanz habe die Gehörsverletzung der Erstinstanz im Beschwerdeverfahren geheilt. Der Bezug von Sozialhilfe sei kein gesetzlicher Befreiungsgrund, da die Kosten im Existenzminimum berücksichtigt seien. Die Haushaltabgabe sei seit 1. Januar 2019 geräteunabhängig geschuldet. Da die Beschwerdeführerin kein Gesuch nach Art. 109c Abs. 1 RTVG eingereicht habe, greife der Ausnahmetatbestand nicht. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.




