Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 5. - 11. Mai 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 28. Februar 2025 (A-5341/2022): Zollabgaben; Rückerstattung der Zollabgaben im besonderen Verfahren der aktiven Veredelung; Im vorliegenden Fall wurden 92 Ausfuhrzollanmeldungen fälschlich mit dem Veranlagungstyp "Normalveranlagung" deklariert, obwohl das besondere Verfahren der aktiven Veredelung beabsichtigt war. Die Beschwerdeführerin stellte sodann Anträge auf Zollrückerstattung im Veredelungsverkehr, welche von der Oberzolldirektion genehmigt wurden. Da in diesen Anmeldungen kein Rückerstattungsantrag enthalten war, wurde objektiv kein besonderes Verfahren eingeleitet und die Waren gelten als normal veranlagt. Rückwirkend ist auch keine Korrektur nach Art. 59 Abs. 4 ZG möglich, weil die Beschwerdeführerin kein entsprechendes, begründetes Gesuch innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht hat. Die beantragten Zollrückerstattungen waren daher unbegründet, da kein gültiges Veredelungsverfahren vorlag. Die daraus resultierende Rückerstattung von Zollabgaben wurde zu Unrecht gewährt und muss von der Beschwerdeführerin gestützt auf Art. 12 Abs. 1 lit. b VStrR samt Verzugszins zurückerstattet werden. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 8. April 2025 (A-3644/2023): Mehrwertsteuer; Verjährungsfrist; Entscheid vom 2. Juni 2023; Die streitigen MWST-Forderungen für die Steuerperioden 1997 und 1998 sind aufgrund jeweils rechtzeitiger Unterbrechungshandlungen (zuletzt im Rahmen der Geltendmachung der entsprechenden Verlustscheinforderung) noch nicht verjährt. Überwiegende Abweisung der Beschwerde.

Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.