Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 15. - 21. April 2024 publiziert wurden:

Updates/Wiederpublikationen:

  • Urteile vom 23. Juni 2023 (A-4346/2020 und A-4352/2020): Zoll; Widerruf einer Ausfuhrveranlagung, Berichtigung des Versenders; Der Beschwerdeführerin (Uhrenverkäuferin) gelingt der Nachweis nicht, dass sie den Transport der beschwerdegegenständlichen Uhr ins Zollfreilager (im Rahmen eines Ausfuhrverfahrens) selbst vorgenommen oder sonst in irgendeiner Art und Weise rechtlich oder tatsächlich auf eigene oder auf fremde Rechnung veranlasst hätte. Da die Beschwerdeführerin aus der Qualifikation als Exporteurin Rechte ableitet (Bezeichnung als Versenderin auf der Ausfuhrveranlagungsverfügung bzw. Widerruf der angefochtenen Verfügung), trägt sie die Folgen der unbewiesenen Tatsachen, für welche ihr die Beweislast obliegt. Es ist daher mit der Vorinstanz einig zu gehen, dass die Beschwerdeführerin nicht als Exporteurin im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Aussenhandelsstatistikverordnung betrachtet werden kann. Folglich ist die diesbezügliche Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung bzw. in der ursprünglichen Ausfuhrveranlagungsverfügung als unzutreffend zu werten. Entsprechend ist das Ausfuhrverfahren infolge Falschdeklaration der Exporteurin in der Zollanmeldung nicht ordnungsgemäss abgeschlossen worden ist. Der Widerruf der ursprünglichen Ausfuhrveranlagungsverfügung durch die Vorinstanz ist daher in vorliegendem Fall zu Recht erfolgt. Abweisung der Beschwerde. Das BGer ist auf die hiergegen erhobenen Beschwerden nicht eingetreten.

Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikationen):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.