Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. April 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 28. Februar 2019 (A-2786/2017): Mehrwertsteuer (MWST) 2010 - 2014; der (wahre) Empfänger der kantonalen und kommunalen Subventionen sind die Empfänger (natürliche Personen) und nicht die Bürgergemeinde, die sie bilden; folglich handelt es sich bei der Bürgergemeinde nicht um ein steuerpflichtiges Unternehmen (vgl. E. 3.2.2.1); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen (vgl. unseren Beitrag vom 17. März 2019); der Entscheid wurde zwischenzeitlich angefochten vor dem Bundesgericht.
- Urteil vom 31. Januar 2019 (A-3485/2018): Radio- und Fernsehempfangsgebühren; Gesuch um Befreiung von den Gebühren für einen privaten Radio- und Fernsehempfang; der Gesuchsteller erfüllt die Voraussetzungen aufgrund der mangelnden Berechtigung zum Bezug von Ergänzungsleistungen nicht; die Beschwerde wird abgewiesen; Entscheid bestätigt durch Bundesgericht mit Urteil vom 14. März 2019 (2C_238/2019); vgl. unseren Beitrag vom 7. April 2019.
- Urteil vom 19. April 2018 (A-3554/2017): Emissionsabgabe; Bestätigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine formelle Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft zwingendes Erfordernis für eine steuerneutrale Quasifusion bildet; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen; Entscheid bestätigt durch Bundesgericht mit Urteil vom 12. März 2019 (2C_447/2018); vgl. unseren Beitrag vom 31. März 2019.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.