Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom  25. - 31. März 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 13. März 2019 (A-1486/2018): Mehrwertsteuer (MWST) 2010-2014; Steuerpflicht; Steuerumgehung; zunächst rückwirkende Eintragung einer Immobiliengesellschaft im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen; rückwirkende Löschung aus dem Register infolge einer Kontrolle durch die ESTV; Steuerkorrektur zu Gunsten der ESTV in Höhe von CHF 527'145 zuzüglich Verzugszins (Differenz zwischen der abgezogenen Vorsteuer und der abgerechneten Umsatzsteuer) mit der Begründung, es liege eine Steuerumgehung vor. Nach Auffassung der ESTV erweist sich die konkrete Ausgestaltung der Erstellung der Liegenschaften durch die Immobiliengesellschaft mit anschliessender exklusiver Verwendung für die privaten Bedürfnisse ihres Alleinaktionärs als ungewöhnlich im Sinne der Judikatur und Doktrin zur Steuerumgehung. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Auffassung der ESTV und erachtet die Voraussetzungen einer Steuerumgehung als erfüllt. Der Beschwerdeführerin wird folglich für den betreffenden Zeitraum die Anerkennung als eigenständiges Mehrwertsteuersubjekt abgesprochen. Der bereits ausbezahlte Vorsteuerüberhang kann zurückgefordert werden, da die Immobiliengesellschaft im betreffenden Zeitraum mangels Mehrwertsteuerpflicht keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug hatte. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  • Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.