Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 21. - 27. März 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 14. März 2022 (A-1368/2021): Verrechnungssteuer; Deklaration geldwerter Leistungen; Die siebenjährige Verjährungsfrist für die Steuerjahre 2009 und 2010 hat in den Jahren 2010 und 2011 zu laufen begonnen, so dass die Strafverfolgung und damit auch die strittigen Steuerforderungen für 2009 und 2010 in den Jahren 2017 und 2018 hätten verjähren müssen. Die Verjährung wurde jedoch aufgrund der Verfügung der ESTV vom 31. Oktober 2014 unterbrochen und steht seit dem still. Die ESTV kann sich bei der Festsetzung einer Forderung - hier der Verrechnungssteuer - nicht nur auf die Feststellung einer anderen Verwaltungsbehörde (Steuerverwaltung Genf) stützen, die im Übrigen nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung war. Es kann also nicht eine geldwerte Leistung für die Verrechnungssteuer direkt damit begründet werden, dass der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung Genf, der das Gegenstück für die direkten Steuern bilde, rechtskräftig geworden sei. Vorliegend sprechen einige Indizien gegen die Annahme eines simulierten Darlehens bzw. Aktionärskontokorrents. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.