Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 21. - 27. August 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 9. August 2017 (A-1427/2016): Verrechnungssteuer; Nachweis eines höheren Zinssatzes im Drittvergleich durch die Beschwerdeführerin nicht erbracht; die Zinszahlungen über den im Rundschreiben publizierten steuerlich anerkannten Zinssätzen für Vorschüsse oder Darlehen stellen geldwerte Leistungen dar, unabhängig davon ob die Beschwerdeführerin in den betreffenden Geschäftsjahren Gewinne oder Verluste auswies; die rückwirkende Korrektur (vorliegend 2007 bis und mit 2010) von übersetzten Zinsen an den Aktionär in einem späteren Geschäftsjahr (2011) ist nicht möglich, da die Verrechnungssteuer 30 Tage nach Entstehung der Steuerforderung fällig wird (Art. 16 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 12 Abs. 1 VStG); Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 27. Oktober 2015 (A-1541/2014): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 (2C_1079/2015 ), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.
  • Urteil vom 17. August 2015 (A-578/2015): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 ( 2C_843/2015), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.
  • Urteil vom 17. August 2015 A-1438/2014): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 (2C_836/2015), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.
  • Urteil vom 31. Juli 2015 (A-1405/2014): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 ( 2C_823/2015), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.
  • Urteil vom 9. Juli 2015 (A-6777/2013): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 ( 2C_801/2015), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.
  • Urteil vom 28. Januar 2015 (A-1878/2014): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 ( 2C_197/2015), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.
  • Urteil vom 27. Oktober 2015 (A-1507/2014): Verrechnungssteuer; Entscheid teilweise bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts vom 24. Juli 2017 ( 2C_1080/2015), in dem Sinne, dass keine Neufestlegung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten notwendig ist, da der angefochtene Entscheid zum Entscheidzeitpunkt der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung entsprach; mit Entscheid vom 24. Juli 2017 wendete das Bundesgericht aber die per 15. Februar 2017 in Kraft getretenen Bestimmungen zum Meldeverfahren mit echter Rückwirkung zu Gunsten der meldenden Gesellschaft an; in diesem Sinne Gutheissung der Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen; vgl. unseren Beitrag vom 20. August 2017.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.