Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 19. - 25. Juni 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 9. Juni 2017 (A-1515/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz – Niederlande); gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss sich die rechtliche Grundlage für die Leistung von internationaler Amtshilfe bei Gruppenersuchen aus dem einschlägigen Abkommen ergeben (vgl. Bundesgerichtsentscheid vom 12. September 2016, 2C_276/2016; vgl. für eine Zusammenfassung auch den Beitrag von Philipp Kruse auf swissblawg); nach Auffassung des Bundesgerichts erlaubt das DBA Schweiz – Niederlande in Verbindung mit der Verständigungsvereinbarung zu diesem Abkommen grundsätzlich die Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Identifikation der betroffenen Personen mittels Angabe der Namen; beim vorliegenden Ersuchen handelte es sich unbestrittenermassen um das gleiche Ersuchen, das Anlass zum bundesgerichtlichen Verfahren (2C_276/2016) gab; rechtswesentliche Unterschiede zwischen dem vorliegenden und dem seinerzeit vom Bundesgericht gewürdigten Sachverhalt waren für das Bundesverwaltungsgericht nicht ersichtlich; die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 8. Juni 2017 (A-404/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz – Niederlande); gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss sich die rechtliche Grundlage für die Leistung von internationaler Amtshilfe bei Gruppenersuchen aus dem einschlägigen Abkommen ergeben (vgl. Bundesgerichtsentscheid vom 12. September 2016, 2C_276/2016; vgl. für eine Zusammenfassung auch den Beitrag von Philipp Kruse auf swissblawg); nach Auffassung des Bundesgerichts erlaubt das DBA Schweiz – Niederlande in Verbindung mit der Verständigungsvereinbarung zu diesem Abkommen grundsätzlich die Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Identifikation der betroffenen Personen mittels Angabe der Namen; fehlender Nachweis der Steuerkonformität; für das Bundesverwaltungsgericht besteht kein Grund, bei der vorliegenden, im Wesentlichen gleich gelagerten Konstellation die Amtshilfe zu verweigern; die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 3. Mai 2017 (A-4061/2016): Direkte Bundessteuer; Veranlagungsort bei interkantonaler Wohnsitzverlegung; der von der ESTV bestimmte Veranlagungsort wird bestätigt; die Beschwerde wird abgewiesen (vgl. unseren Beitrag vom 20. Mai 2017). Der Entscheid wurde zwischenzeitlich beim Bundesgericht angefochten.
  • Urteil vom 6. April 2017 (A-2997/2016): Schwerverkehrsabgabe für den Zeitraum 2008-2013 (Rückgabe von erhaltenen Rückerstattungsbeträgen); Beschwerde gegen die Oberzolldirektion (OZD); Frage bzgl. der Rückwirkung von Erlassen unter Vorbehalt des Vertrauensschutzes; die fälschlicherweise erhaltenen Rückerstattungsbeträge der Zollbehörde haben keine Vertrauensgrundlage (als Voraussetzung für den Vertrauensschutz) geschaffen (fehlender Gutglaubensschutz der Beschwerdeführer); Beschwerde abgewiesen; Entscheid beim Bundesgericht angefochten.
  • Urteil vom 3. Mai 2017 (A-362/2017): Mehrwertsteuer 2010-2014; auf die Sprungbeschwerde gegen die Verfügung der ESTV kann nicht eingetreten werden (Verneinung des erforderlichen Detaillierungsgrads der Verfügung gemäss Art. 83 Abs. 4 MWSTG); Beschwerde abgewiesen; Entscheid beim Bundesgericht angefochten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.