Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 5. - 11. Dezember 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 16. Februar 2022 (2C_245/2022): Grundstückgewinnsteuer (Freiburg); Streitig ist, ob der Beschwerdeführer A der Grundstückgewinnsteuer unterliegt und falls ja, ob er den Steueraufschub aufgrund Erbschaft aus der Übertragung seiner Miteigentumsanteile an der Immobilie auf seine Schwester geltend machen kann. Der Beschwerdeführer wurde mit Erbvorbezugsvertrag vom 15. Dezember 2011 Miteigentümer der hier in Frage stehenden Liegenschaft. Dieser Miteigentumsanteil war mit einem Nutzniessungsrecht zugunsten seiner Eltern belastet. Mit Vertrag vom 05. Juni 2018 übertrug er seinen Miteigentumsanteil an seine Schwester. Dies wurde im Grundbuch eingetragen. Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, dass der Begriff der Teilung ein unbestimmter Rechtsbegriff sei und demjenigen Begriff nahe kommt, welcher der kantonale Gesetzgeber bei der Befreiung von der Handänderungssteuer verwendet hat. Er verkennt, dass die Grundstückgewinnsteuer in Art. 12 StHG geregelt ist und den Kantonen keinen Spielraum lässt, um insbesondere über die Tragweite des Begriffs der Teilung zu entscheiden. Er macht auch noch einen Aufschubstatbestand gemäss Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG geltend (Art. 43 Abs. 1 lit. a StG FR). Da die Eltern von ihm noch leben, ist gar kein Nachlass vorhanden und somit ist die Übertragung von Miteigentumsanteilen auf seine Schwester lediglich eine gewöhnliche Eigentumsübertragung und nicht eine Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit einer Erbschaft. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen A.
  • Urteil vom 2. November 2022 (2C_436/2022): Kantons- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer 2007, 2008 und 2011-2014 (Neuenburg); Die Steuerpflichtige hat den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der Reisekosten ihrer Aktionäre und Verwaltungsräte nicht nachgewiesen; die entsprechende Aufrechnung war somit rechtmässig. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteile vom 2. November 2022 (2C_727/2022 und 2C_728/2022): Kantons- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer 2007-2014 (Neuenburg); Bei der u.a. durch den Steuerpflichtigen gehaltenen AG wurde eine geldwerte Leistung in Zusammenhang mit  Reisekosten ihrer Aktionäre und Verwaltungsräte (u.a. des Steuerpflichtigen) aufgerechnet. Aufgrund der Stellung des Steuerpflichtigen besteht dabei die Vermutung, dass er eine korrespondierende geldwerte Leistung erhalten hat. Dem Steuerpflichtigen ist es nicht gelungen, diese Vermutung umzustossen. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 24. November 2022 (2C_527/2022): Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Basel-Landschaft 2007-2011; Nachsteuerverfahren; Die Beschwerdeführer unterliessen die Deklaration von Stammanteilen einer tschechischen Gesellschaft sowie der Begünstigung an einer liechtensteinischen Stiftung. Gegen die Nachsteuerverfügung erhoben die Beschwerdeführer Einsprache. Die liechtensteinische Stiftung wird steuerlich transparent behandelt, sofern eine missbräuchliche Gestaltung vorliegt. Die Stammanteile einer Immobiliengesellschaft gelten als bewegliches Vermögen, wobei das Besteuerungsrecht gemäss DBA Schweiz-Tschechien der Schweiz zugewiesen wurde. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.