Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 26. August - 1. September 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 29. Juli 2019 (2C_1087/2018): Kantons- und Gemeindesteuern 2011 (Genf); Eigenmietwertbesteuerung; die Vorinstanz hat in für das BGer verbindlicher Weise festgestellt, dass die Steuerpflichtige keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass sie ihre Liegenschaft in der Steuerperiode 2011 verlassen und sich die Liegenschaft nicht mehr zur Verfügung gehalten hat. Entsprechend wurde weiterhin rechtmässig ein Eigenmietwert besteuert. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  • Urteil vom 9. August 2019 (2C_901/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuer 2014 (Bern); geldwerte Leistungen; Fristenwahrung. «Versendet eine Verwaltungsbehörde ein Schriftstück durch eingeschriebene Briefpost und wird die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt, so gilt die Zustellung am siebenten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt (Zustellungsfiktion).» (E. 2.2.3.) Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und wird abgewiesen.
  • Urteil vom 15. August 2019 (2C_689/2019): Steuersicherung; Staats- und Gemeindesteuern 2014 und 2015 (Zürich) und direkte Bundessteuer 2007, 2008, 2010, 2014 und 2015; «das Bundesgericht legt bei Überprüfung eines kantonalen Sicherstellungsentscheids einen  Prima-facie -Massstab an [...]. Die vorinstanzlichen Erwägungen sind überzeugend gehalten und machen deutlich, dass die Vorinstanz bundesrechtskonform annehmen durfte, die für die Sicherstellung erheblichen Sachumstände seien glaubhaft gemacht.» (E. 3.4.) Die Beschwerde ist unbegründet und wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.