Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 19. - 25. August 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 22. Juli 2019 (2C_1045/2018): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2011, 2012 und 2013 (Neuenburg); der Beschwerdeführer nahm an einer Mission im Kompetenzzentrum SWISSINT im Südsudan (5. Oktober 2011 bis 31. Oktober 2012) bzw. in Südkorea (14. April 2013 bis 24. April 2014) teil; das Kreisschreiben Nr. 1 vom 30. Juni 2010 sieht vor, dass bei Alleinstehenden bei einem Auslandaufenthalt bis zu einem Jahr die Steuerpflichtigen weiterhin wohnhaft sind; Vorliegend ist aufgrund des individuellen Sachverhalts, insbesondere der tatsächlich geringen Aufenthaltstage im Kanton Neuenburg, der fehlenden familiären und freundschaftlichen Beziehungen in der Gemeinde und der ständigen Wohnstätte im Ausland davon auszugehen, dass keine unbeschränkte Steuerpflicht während des Auslandaufenthaltes im Kanton Neuenburg vorlag; Gutheissung der Beschwerde im Sinne der Erwägungen.
  • Urteil vom 17. Juli 2019 (2C_943/2017), amtliche Publikation vorgesehen: Mehrwertsteuer (MWST); subjektive Steuerpflicht; «Vermittlung im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 Buchstaben a - e MWSTG liegt [...] vor, wenn eine Person kausal auf den Abschluss eines Vertrages im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs zwischen zwei Parteien hinwirkt, ohne selber Partei des vermittelten Vertrages zu sein und ohne ein Eigeninteresse am Inhalt des Vertrages zu haben. Zu unterscheiden ist die Vermittlungsleistung vom blossen Zuführen von Kunden, das sich nicht auf einen konkreten Vertrag richtet, sondern eine Vielzahl noch nicht konkretisierter potenzieller zukünftiger Verträge im Auge hat. Das Zuführen von Kunden stellt eine Dienstleistung im Bereich der Werbung oder der Informationsbeschaffung dar. Das Entgelt für diese Tätigkeit wird als "finder's fee" bezeichnet; es ist - unabhängig von der Ausgestaltung durch die Parteien - nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen» (E. 4.5.4.). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat vor diesem Hintergrund einer Gesellschaft, die ausschliesslich Vermittlungsleistungen erbringt, die Eintragung ins MWST-Register zu Recht verweigert. Gutheissung der Beschwerde der ESTV.
  • Urteil vom 25. Juli 2019 (2C_618/2019): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuer 2008 - 2011 (Genf); Steuerhinterziehung; die Beschwerde der Beschwerdeführer erweist sich als unbegründet und wird abgewiesen.
  • Urteil vom 26. Juli 2019 (2C_1021/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuer 2014 (Jura); die Beschwerdeführer hatten die Steuerbehörde ordnungsgemäss darüber informiert, dass der Treuhänder C. GmbH ihr Steuervertreter war. Die Behörde hätte daher ihre Entscheidung an den Treuhänder der Beschwerdeführer weiterleiten müssen, um eine gültige Mitteilung zu erwirken. Die Beschwerde der Beschwerdeführer wird gutgeheissen, soweit sie zulässig ist.
  • Urteil vom 9. August 2019 (2C_463/2017, 2C_466/2017): Dekret (des Kantons Bern) vom 21. März 2017 über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND/BE); «der angefochtene Art. 2 Abs. 3 AND/BE 2017 verstösst gegen das Prinzip der Gewaltentrennung. Wenn schon, hätte der angestrebte Zielwert auf Gesetzesebene verankert werden müssen, was zur Zuständigkeit des Grossen Rates (Art. 74 Abs. 1 KV/BE) und der Möglichkeit der fakultativen Volksabstimmung (Art. 62 Abs. 1 lit. a KV/BE) geführt hätte [...]. Die streitbetroffene Norm entzieht sich mithin jeder verfassungsgemässen Auslegung und ist aufzuheben.» (E. 2.5.3) Die Beschwerde (Verfahren 2C_466/2017) wird gutzuheissen, und Art. 2 Abs. 3 AND/BE 2017 ist aufzuheben.  Eine detaillierte Prüfung der zweiten Rüge erübrigt sich damit. Auf die Beschwerde der Einwohnergemeinde Bern (Verfahren 2C_463/2018) wird nicht eingetreten. Die Beschwerde von A. (Verfahren 2C_466/2017) wird hingegen gutgeheissen. Art. 2 Abs. 3 des Dekrets (des Kantons Bern) vom 21. März 2017 über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte wird aufgehoben.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.