Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 2. - 8. August 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 26. Juli 2021 (2C_74/2021): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2005-2010 (Genf); Steuerhinterziehung; A hat monatliche Zahlungen in Höhe von CHF 30'000 von einer Familienstiftung auf ihr Konto erhalten, wobei Begünstigter ihr Sohn ist, welcher die US-Staatsangehörigkeit besitzt. Zudem ist sie Miteigentümerin eines Chalets in Frankreich, welches sie 2006 verkauft hatte und Besitzerin einer Wohnung in Paris. Das Steueramt wurde durch eine anonyme Anzeige darauf aufmerksam. Leistungen von Familienstiftungen stellen steuerbares Einkommen dar. A. bestritt, dass die Einkünfte für sie waren. Da nicht bekannt ist, wo der Sohn seinen Wohnsitz hatte und somit auch nicht klar ist, welches Recht für die Feststellung der Volljährigkeit zur Anwendung kommt, war so oder so sie steuerpflichtig dafür. Auch gab es keinen Beweis, dass der Sohn dies den US-Steuerbehörden gemeldet hat. In Bezug auf die verkauften Immobilien wurde sie mehrfach aufgefordert Angaben zu den Bankkonten und zur Bestimmung der darauf befindlichen Beträge zu machen. Dieser Aufforderung ist sie nicht nachgekommen. Die Vorinstanz hatte gewichtige Anhaltspunkte für ein nicht deklariertes Vermögen, was zu einer Umkehr der Beweislast führte. In Ermangelung an Informationen über die steuerlichen Folgen der von der Beschwerdeführerin hinterzogenen Beträge entschied das Bundesgericht, dass es nicht möglich ist den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung zu bestimmen, geschweige denn über die Höhe der Busse zu entscheiden. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an die Vorinstanz soweit es die Höhe der Busse betrifft.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe / Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.