Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 16. - 22. Januar 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 7. Dezember 2022 (2C_412/2022): Nachzahlung aus unentgeltlicher Rechtspflege: Das Bezirksgericht verlangte die Nachzahlung der Kosten für die unentgeltliche Prozessführung aus früheren Verfahren aufgrund verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse. Der Steuerpflichtige konnte nicht überzeugend darlegen, dass sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse entgegen der Deklaration in der Steuererklärung nicht verbessert hätten. Auch lag keine Verjährung vor. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 12. Dezember 2022 (2C_533/2022): Kanalisationsanschlussgebühr der Einwohnergemeinde S./BE, Abgabeperiode 2019; Der Gebührenpflichtige wehrte sich gegen die Höhe der ihm, im Zusammenhang mit der Überbauung eines Grundstücks, in Rechnung gestellten Kanalisationsanschlussgebühr. Die vorgebrachten Rügen der Nichteinhaltung des Äquivalenz- und des Verursacherprinzips sowie der Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots sind unbegründet. Abweisung der Beschwerde des Gebührenpflichtigen.
  • Urteil vom 07. Dezember 2022 (2C_111/2022): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2018 (Genf); Immobilie in Italien, Eigenmietwert und Unterhaltskosten; Streitig ist, ob die Unterhaltskosten für die beiden Immobilien in Italien abzugsfähig sind. Art. 21 Abs. 1 DBG sieht vor, dass der Eigenmietwert unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung der Wohnung bestimmt wird. Der Eigenmietwert wird grundsätzlich nach einem individuellen Schätzungsverfahren oder auf der Grundlage von kantonalen Schätzungen bestimmt, sofern diese existieren. Die kantonale Steuerverwaltung Genf schätzt den Eigenmietwert einer Liegenschaft welche in einem Land liegt, welches die Eigenmietwertbesteuerung nicht kennt mit 4.5% des Steuerwerts der Immobilie. Der Satz von 4.5% berücksichtigt bereits einen Pauschalabzug von 25% des Bruttomietwerts für Unterhaltskosten, die daher nicht zusätzlich abgezogen werden können. Gemäss Rechtsprechung ist die Anwendung der Pauschalmethode zulässig, wenn der nach den Regeln des Belegenheitsstaates ermittelte Mietwert nicht ausreicht um die gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz zu erfüllen. Italien kennt zwar einen Eigenmietwert für Zweitwohnungen, jedoch haben die Beschwerdeführer keinen genauen Wert angegeben. Das Vorgehen der Steuerverwaltung Genf ist nicht zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 13. Dezember 2022 (2C_547/2022): Haushaltsabgabe gemäss RTVG; Der als alleinstehende Person ("Single") lebende Abgabepflichtige brachte vor BGer vor, die Haushaltsabgabe sei verfassungs- und konventionswidrig (Art. 8 BV; Art. 8 und 10 i.V.m. Art. 14 EMRK). Das BGer ist der Ansicht, die Anknüpfung an den Haushalt verletze das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) nicht. Weil es für diese Schematisierung (Abgabe pro Haushalt) gute Gründe (Erhebungseffizienz, Einheitlichkeit, einfache und unbürokratische Lösung etc.) gibt, kann der Abgabepflichtige auch aus dem Gleichbehandlungsgebot und dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nichts für sich ableiten. Weiter ist die Haushaltsabgabe nicht konventionswidrig (etwa diskriminierend betreffend Lebensform), da sie insbesondere nicht an den Status "Single" sondern an den Haushalt anknüpft. Schliesslich könne auch eine Person, die in einer Beziehung lebt, alleine in einem Haushalt wohnen. Auch könne eine Person, die in keiner Beziehung lebt, in einem Mehrpersonenhaushalt leben. Abweisung der Beschwerde des Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 6. Dezember 2022 (2C_265/2022): Staats- und Gemeindesteuer des Kantons Aargau 2016, Eigenmietwert; Sofern Eigenmietwert aufgrund des Anpassungsdekrets des Regierungsrats basiert, kann eine individuelle Unrichtigkeitsschätzung beantragt werden und der Mietwert bei offensichtlicher Unrichtigkeit angepasst werden. Dieses Verfahren verstösst nicht gegen die Rechtsweggarantie. Abweisung der Beschwerde (auch gegen weitere vorgebrachte Grundrechtsverletzungen wie rechtliches Gehör, Grundsatz von Treu und Glaube, Rechtsverzögerungsverbots etc.).

Nichteintretens- und Abschreibungsentscheide:

  • 2C_841/2022
  • 2C_843/2022
  • 2C_844/2022
  • Urteil vom 29. Dezember 2022 (2C_1000/2021): Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Zürich 2008-2009 und direkte Bundessteuer; Bei eine sog. Nullveranlagung fehlt regelmässig ein Rechtsschutzinteresse, welches nur vorliegt, wenn der zu klärende Sachverhalt unmittelbare Rechtswirkungen auf andere Steuern entfaltet und die Klärung keinen Aufschub duldet. Nichteintreten auf die Beschwerde.
  • Urteil vom 29. Dezember 2022 (2C_999/2021): Grundstückgewinnsteuer (interkantonale Doppelbesteuerung); Allgemeine Verweise von möglichen Zusammenhängen zwischen verbuchten Eigenleistungen der Einzelfirma, ausserkantonalen Verlusten und nicht vollständiger Anerkennung bei der Grundstückgewinnsteuer dieser Eigenleistungen als Anlagekosten genügen der qualifizierten Rügepflicht nicht. Nichteintreten auf die Beschwerde.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.