Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 27. Mai - 2. Juni 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 3. Mai 2024 (9C_336/2023) - zur Publikation vorgesehen: Staats- und Gemeindesteuern 2012 (Aargau); Beschwerde omisso medio; das BGer hatte die Frage zu klären, ob im Verfahren der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ein aufgrund einer Rückweisung der oberen kantonalen Instanz ergangener unterinstanzlicher Entscheid direkt beim BGer angefochten werden kann, wenn ausschliesslich die Erwägungen im Rückweisungsentscheid der oberen Instanz kritisiert und nur Punkte gerügt werden, über welche die obere Instanz abschliessend entschieden hat. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Recht zur Beschwerde omissio medio im öffentlich-rechtlichen Umfeld zuzulassen ist, wenn (i) die kantonale Oberinstanz im ersten Rechtsgang einen rückweisenden Zwischenentscheid erlassen hat, der entweder vor BGer nicht selbständig anfechtbar war oder den die betroffene Partei nicht bereits vor BGer angefochten hat (Art. 93 Abs. 3 BGG) und (ii) die kantonale Unterinstanz im zweiten Rechtsgang die oberinstanzlichen Vorgaben weisungskonform umsetzt, was die betroffene Partei nun anzufechten wünscht. In der Sache selbst war vorliegend streitig, ob der Gewinn aus der Veräusserung von zwei Grundstücken, die beide je mehrheitlich der Bauzone, im Übrigen der Landwirtschaftszone zugewiesen waren, mit der Einkommenssteuer (so die kantonalen Instanzen) oder mit der Grundstückgewinnsteuer (so die Steuerpflichtigen) zu erfassen ist. Aufgrund des widersprüchlichen Verhaltens der Steuerpflichtigen dürfen die veräusserten Grundstücke für die Zwecke des Steuerrechts nicht als land- und/oder forstwirtschaftliche Parzellen betrachtet werden, womit der realisierte Kapitalgewinn der Einkommenssteuer untersteht. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Nichteintreten / Abschreibung:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.