Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen 16. - 22. Mai 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 4. Mai 2022 (2C_339/2021): Wehrpflichtersatzabgabe 2018; Streitig ist, ob eine Ersatzabgabepflicht für das Jahr 2018 besteht. Der Betroffene wurde 2015 mit 31 Jahren in der Schweiz eingebürgert. Angesichts seines Alters wurde er zum Zeitpunkt der Einbürgerung nicht zum Militärdienst aufgeboten. Aufgrund der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Neufassung des WPEG wurde er mit Verfügung der Wehrpflichtersatzabgabe für das Ersatzjahr 2018 unterstellt. Unter Geltung des aWPEG war er nicht ersatzabgabepflichtig für das Jahr 2018. Die Anwendung des neuen Art. 3 WPEG stellt einen Fall von Rückwirkung dar. Der Steuerpflichtige stellte sich auf den Standpunkt, dass dies eine verbotene Rückwirkung ist. Aus keinem Artikel des WPEG geht hervor, dass die neue Version dieses Gesetzes auch auf die Jahre vor seinem Inkrafttreten anwendbar wäre. Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen und Nichtigkeit der Veranlagung der Ersatzabgabe 2018.

Nichteintretensentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.