Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 20. - 26. April 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 25. März 2020 (2C_437/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Freiburg); Streitig war, wie sich die Höhe von Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken bemisst; Das Bundesgericht hat sich bereits in einem früheren Urteil (vgl. unseren Beitrag vom 12. April 2020) dazu geäussert und festgestellt, dass die kumulierten Abschreibungen nicht auf den einzeln bewerteten Bestandteilen des Grundstücks zu bemessen sind und zwar auch dann nicht, wenn sie einzeln bilanziert wurden; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 13. März 2020 (2C_368/2019): Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Aargau); das streitbetroffene Grundstück war im Zeitpunkt des Verkaufs (Steuerperiode 2011) der Bauzone zugehörig; der Beschwerdeführer hat in der Steuerperiode 2011 in seinen Büchern zu Lasten des realisierten Veräusserungsgewinns eine Ersatzbeschaffungsrückstellung im Umfang von CHF 1'316'608.70 gebildet; alsdann beanspruchte er die Ersatzbeschaffungsrückstellung im Umfang von (lediglich) CHF 120'918.55; davon brachte das Gemeindesteueramt die Rückstellung für den AHV-Beitrag von 9,7% in Abzug, sodass sich per Saldo eine Aufrechnung von CHF 1'079'708.21 ergab; es verletzt kein Bundesrecht, dass die Veranlagungsbehörde nach drei Jahren zur Abrechnung schritt; Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.