Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 5. - 12. April 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 10. März 2020 (2C_1144/2018): Besondere Wasserkraftsteuer 2007-2012 (Wallis); Es ist nicht willkürlich und auch nicht konfiskatorisch, sich auf die Buchhaltung zu stützten, um die finanzielle Lage der Steuerpflichtigen zu prüfen; Das Walliser Gesetz beschreibt klar und präzise die Konturen der Wasserabgabe; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 9. März 2020 (2C_202/2017): Einkommens- und Vermögenssteuer 2013; Sondersteuer auf Liquidationsgewinne (Schwyz); Streitig war der Umfang der Steuerausnahme für die Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Es gibt keine sachlichen Gründe für die Unterscheidung zwischen wieder eingebrachten und nicht wieder eingebrachten Abschreibungen; Folglich sind Veräusserungsgewinne nicht von der direkten Bundessteuer ausgenommen soweit sie die Anlagekosten des gesamten Grundstücks nicht übersteigen; Da die Vorinstanz fälschlicherweise davon ausging, dass einzig die wiedereingebrachten Abschreibungen nicht von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliess sie es, den Verkehrswert der Grundstücke bzw. ihrer Bestandteile festzustellen; Gutheissung und Rückweisung der Beschwerde an die Vorinstanz.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.