Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 27. März - 2. April 2023 publiziert wurden:

  • Urteil vom 8. März 2023 (9C_684/2022): Staats- und Gemeindesteuern 2015 (Genf); Streitig ist, ob die in der Schlussabrechnung der kantonalen und kommunalen Steuern geforderten negativen Ausgleichszinsen zu bezahlen sind. Das Genfer Gesetz sieht in Art. 14 Abs. 1 LPGIP vor, dass auf der Differenz ein Ausgleichszins erhoben wird, wenn am allgemeinen Fälligkeitstermin die für das Steuerjahr oder die Steuerperiode provisorisch erhobenen Beträge im Vergleich zu der in der Veranlagung festgesetzten Steuer zu tief sind. Gestützt darauf hielt die Vorinstanz fest, dass die vom Steuerpflichtigen mittels Einzahlungsscheinen geleisteten Zahlungen von der Steuerverwaltung rechtsgültig in den Konti für die entsprechenden Steuerperioden berücksichtigt worden waren. Da kein Antrag des Steuerpflichtigen eingegangen war, das Guthaben auf das Steuerjahr 2015 vorzutragen, war die Steuerverwaltung verpflichtet, ihm diese Beträge von Amtes wegen zurückzuzahlen. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 15. März 2023 (9C_624/2022): Staats- und Gemeindesteuern (Luzern) und direkte Bundessteuer 2018: Vorliegend hat der Beschwerdeführer drei Aufrechnung von geldwerten Leistungen aus seiner 100%-Beteiligung bestritten. Der nicht verbuchte Privatanteil des Geschäftsautos, private Lebenshaltungskosten und Schulkosten des Sohnes sowie Mietwert für die Nutzung der Geschäftsadresse am privaten Domizil. Weiter wurden Pauschalspesen, für die noch kein genehmigtes Spesenreglement vorhanden war, als steuerbares Einkommen aufgerechnet. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.

Nichteintretens- und Abschreibungsentscheide:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.