Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 28. August - 3. September 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 28. Juli 2017 (2C_489/2017): Erbschaftssteuer; Steuertarif (Basel-Stadt); die Voraussetzungen für die Anwendung des Grundtarifs von 6% gemäss § 130 Abs. 3 StG/BS gelten auch für homosexuelle Konkubinatspartner; das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes stellt keine Benachteiligung von homosexuellen Konkubinatspartnern dar; keine Verletzung des Diskriminierungsverbots; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 6. Juni 2017 (2C_866/2016): Direkte Bundessteuer 2010 und 2011 (Schwyz); Qualifikation von Liegenschaften; Kapitalanlageliegenschaften gehören grundsätzlich weiterhin zum Privatvermögen eines Liegenschaftenhändlers, soweit sie nicht als Vorratsimmobilie für den Handel erworben wurden; Vorliegend stellen der Einsatz besonderer Fachkenntnisse und die grosse Anzahl aus früheren Transaktionen keine ausreichenden Hinweise dafür dar, dass die streitbetroffenen Liegenschaften einem Liegenschaftenhandel dienen würden; Die Voraussetzungen für einen Pauschalabzug für die Liegenschaftenkosten sind daher erfüllt; Abweisung der Beschwerde der ESTV.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.