Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 29. Mai - 4. Juni 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 10. Mai 2017 (2C_30/2017 / 2C_31/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuer 2014 (Schaffhausen); die fristgerechte Einreichung einer Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung, in welcher die spätere Nachreichung des Jahresabschlusses angekündigt wird, reicht nicht aus, um die offensichtliche Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung nachzuweisen, wenn die Nachreichung erst nach Fristablauf erfolgt.
  • Urteil vom 10. Mai 2017 (2C_404/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Graubünden); Auslandsverluste aus Grundstücken sind ausschliesslich satzbestimmend zu berücksichtigen (Art. 6 Abs. 3 DBG); Frage betreffend Staats- und Gemeindesteuer offen gelassen aufgrund ungenügender Rüge und Begründung des Beschwerdeführers; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 10. Mai 2017 (2C_633/2016): Grundstückgewinnsteuer (Tessin); beim Verkauf von abparzellierten Grundstücken basierend auf einer einzigen Kaufrechtsausübung ist gemäss StG TI jede einzelne Parzelle ein eigenes Steuerobjekt; dass dies bei der Zuordnung der Anlagekosten in Bezug auf einzelne Parzellen zu Verlusten führte, die nicht bei anderen Parzellen angerechnet werden konnten, wurde geschützt.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.