Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 17. - 23. April 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 21. März 2017 (2C_404/2016); amtliche Publikation vorgesehen: Verrechnungssteuer; streitig war, ob die Vorinstanz den Nichteintretensentscheid der ESTV betreffend den Antrag der Beschwerdeführerin, ihr eine anfechtbare Verfügung zuzustellen, zu Recht bestätigt hat (E. 2); nach einer weit zurückliegenden Rechtsprechung des Bundesgerichts hat die ohne Vorbehalt geleistete Zahlung der selbstveranlagten Steuer für die steuerpflichtige Person die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, den diese nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes anfechten kann (E. 2.4); die Beschwerdeführerin hatte vorliegend bei der Bezahlung keinen ausdrücklichen Vorbehalt angebracht (E. 4.1); die Zahlungsaufforderung der ESTV für die Erhebung von Verrechnungssteuer aus der Aufrechnung von geldwerten Leistungen, der vorbehaltlos Folge geleistet wurde, stellt vorliegend keine Verfügung dar (E. 4.2.1 f.); aufgrund einer teleologischen Auslegung kann die vorbehaltlose Bezahlung der Verrechnungssteuer ohne entsprechende behördliche Anordnung nicht mit einem rechtskräftigen Entscheid gleichgesetzt werden (Änderung der Rechtssprechung, E. 4.3.3); Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an die ESTV (E. 5).
  • Urteil vom 27. März 2017 (2C_317/2017): Wiederaufnahmeverfahren betreffend direkte Bundessteuer 2009; Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid der Vorinstanz betreffend Revisionsgesuch; Nichteintreten.
  • Urteil vom 31. März 2017 (2C_323/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz – USA); keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung oder Verletzung von elementaren Verfahrensgrundsätzen (E. 4.1 f.); Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 3. April 2017 (2C_336/2017): Staats- und Gemeindesteuern 2012 und 2013 des Kantons Aargau, direkte Bundessteuer 2012 und 2013, Ordnungsbusse; Beschwerde genügt den qualifizierten Rüge- und Begründungsobliegenheit nicht, inwiefern die Steuerpflichtige nicht gemahnt worden sei (E. 3.3); Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 3. April 2017 (2C_838/2016): Gebühren (Rechnung der Gemeinde betreffend Strasseninstandstellung an den Empfänger einer Baubewilligung); das angefochtene Urteil nennt keine Gesetzesbestimmung, auf die sich die Forderung der Gemeinde stützen soll und ob es um Schadenersatz oder um eine Gebühr geht (E. 3.2); keine Prüfung der Rügen der Beschwerdeführer möglich (E. 3.3.); Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an die Vorinstanz (E. 4).
  • Urteil vom 6. April 2017 (2C_545/2016, 2C_546/2016): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2006 (Waadt); Verkauf einer Physiotherapie Praxis inkl. Goodwill von 85% (aufgrund eines Konkurrenzverbots in geographischer Hinsicht); Erfordernis einer Ersatzbeschaffung i.S. von Art. 8 Abs. 4 StHG und Art. 34 StG/VD (E. 4.3); Verkauf eines Goodwills als Ersatz betriebsnotwendiger Anlagegüter verneint; Abweisung der auf die direkte Bundessteuer 2006 gerichteten Beschwerde; teilweise Gutheissung der auf die Staats- und Gemeindesteuern 2006 gerichteten Beschwerde (aufgrund der fehlenden Faktoren und der betragsmässig zugelassenen Höhe der restlichen Ersatzbeschaffungen im angefochteten vorinstanzlichen Urteil).
  • Urteil vom 3. April 2017 (2C_842/2016): Kantons- und Gemeindesteuern 2011 (St. Gallen); Nachlassplanung; die Eltern schenkten per 15. Dezember 2011 jedem Kind CHF 3'000'000, wogegen die Kinder sich verpflichteten, den Eltern per 16. Dezember 2011 je ein Darlehen von CHF 2'000'000.- (zu verzinsen mit 1.5 %) zu gewähren; fraglich war die Anerkennung des Darlehens der Kinder als Schuld (Abzug vom steuerbaren Vermögen) bei den Eltern; die Schenkungen erfolgten im Hinblick auf eine mögliche Annahme der Erbschaftssteuerreform (Eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“); vorliegen einer Steuerumgehung; nach Auffassung des Bundesgerichts ist es zwar durchaus üblich, dass Eltern ihren Kindern Erbvorbezüge als Schenkungen ausrichten und auch das Aufnehmen eines von den Kindern gewährten Darlehens erscheint für sich genommen nicht ungewöhnlich, die zeitgleiche Vornahme der beiden Rechtsgeschäfte ist indessen als ungewöhnlich zu bezeichnen (E. 3.3.1); die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 7. April 2017 (2C_302/2017): Kantons- und Gemeindesteuern 2012 (Bern); Wiederherstellung der Einsprachefrist; Einsprache und Gesuch um Fristwiederherstellung betreffend eine unangefochten in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.