Am 17. November 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung das EFD beauftragt, eine Vorlage betreffend einen einheitlichen pauschalen Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden auszuarbeiten.

Demnach könnten unselbständig erwerbende Personen künftig zwischen einer Pauschale für sämtliche Berufskosten oder der Geltendmachung der tatsächlichen Kosten wählen. Bei den tatsächlichen Kosten wäre die Abzugsfähigkeit weiterhin bis zu einem gewissen Betrag begrenzt.

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