Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich an. Die neusten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2026.
Ab dem Steuerjahr 2026 ändert sich der Steuerfreibetrag für den Feuerwehrsold auf 5'400 Franken (bisher 5'300 Franken) und der Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen und der Online-Teilnahme aus Grossspielen und der Online-Teilnahme aus Spielbankenspielen auf 1'071'000 Franken (bisher 1'070'400 Franken). Bei den Abzügen ändert sich aufgrund der geringen Teuerung nichts.
Neu werden ab 2026 auch die Abzüge der Berufskostenverordnung auf Basis des LIK angepasst. Auch hier ergeben sich für das Steuerjahr 2026 keine Änderungen.
Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen.
Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.