Der Artikel «Bezugsverfahren bei den direkten Steuern» aus dem Dossier Steuerinformationen wurde aktualisiert. Der Text erläutert den Ablauf des Verfahrens und geht auf die verschiedenen Zinskategorien ein.

Grundsätzlich ist der Artikel «Bezugsverfahren bei den direkten Steuern» für alle direkten Steuern gültig. Besonders betrachtet wird hier jedoch der Bezug der Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen.

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