Die Schweiz und Deutschland haben die Mehrwertsteuer-Abgeltung der deutschen Gemeinde Büsingen, die Teil des Schweizer Zollgebietes ist, angepasst. Diese geänderten Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 21. Dezember 2020 erhält demnach Büsingen ab dem Jahr 2019 gut zwei Millionen Franken pro Jahr aus der schweizerischen Mehrwertsteuer. Die Änderung des Abkommens mit Deutschland hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 genehmigt.

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