Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst.
Mit den Motionen 25.4392 und 25.4399 verlangt das Parlament in einem Punkt eine Abweichung von den OECD-Musterregeln. Konkret geht es um eine administrative Leitlinie der OECD, die festlegt, wie latente Steueransprüche aus der Zeit vor der Einführung der Mindestbesteuerung bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes berücksichtigt werden. Mit der Anpassung der Verordnung gilt die Leitlinie in der Schweiz erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025. Die Anpassung betrifft nur wenige Unternehmengruppen.
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