Der  Bundesrat hat am 4. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, welche die Besteuerung von Leibrenten anpassen will.

Von Leibrenten wird derzeit ein Anteil von 40 Prozent als Ertrag besteuert, was im heutigen Zinsumfeld zu hoch ist. Künftig soll der steuerbare Ertragsanteil flexibel dem Zinsumfeld angepasst werden können. Bei Leibrenten/Verpfründungen soll der steuerbare Ertragsanteil mit einer Formel in Abhängigkeit von der Rendite 10-jähriger Bundesobligationen ermittelt werden. Bei Leibrentenversicherungen soll eine Formel in Abhängigkeit vom FINMA-Höchstzinssatz angewendet werden.

Die finanziellen Folgen können nur grob geschätzt werden. Beim Bund resultieren Mindereinnahmen von ca. CHF 10 Millionen bzw. bei den Kantonen und Gemeinden ca. CHF 50 Millionen.

Die Medienmitteilung sowie sämtliche Dokumente sind hier abrufbar.