Der Bundesrat hat  am 26. Juni 2019 beschlossen, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet.

Gemäss der Medienmitteilung der ESTV vom 26. Juni 2019 bildet das Kernelement des Reformvorschlags zum einen die Befreiung inländischer juristischer Personen und ausländischer Anleger von der Verrechnungssteuer in Schweizer Zinsanlagen (Stärkung des Schweizer Anleihenmarktes). Zum anderen soll der Sicherungszweck für natürliche Personen im Inland ausgedehnt und so die Steuerhinterziehung bekämpft werden.

Bis im Herbst 2019 soll eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorliegen.

Die Medienmitteilung und weitere Details sind hier abrufbar.