Am 11. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein, Malta und Zypern verabschiedet. Die Protokolle setzen die DBA-Mindeststandards um.

Neu wurden Klauseln zur missbräuchlichen Abkommensinanspruchnahme sowie zum Verständigungsverfahren eingeführt.

Neu wurden Klauseln zur missbräuchlichen Abkommensinanspruchnahme sowie zum Verständigungsverfahren eingeführt:

Die Inkrafttretung hängt ab von der Genehmigung der gesetzgebenden Organen der betreffenden Ländern.

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