Die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der DBA mit Japan und Nordmazedonien wurden am 17. November 2021 vom Bundesrat verabschiedet.

Das Protokoll mit Nordmazedonien enthält eine Missbrauchsklausel sowie eine Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard.

Das Protokoll mit Japan enthält ebenfalls eine Missbrauchsklausel. Zudem enthält es die Revision einiger Bestimmungen unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien wie z.B. bei den Dividenden, Zinsen, beim internationalen Verkehr und den Unternehmensgewinnen.

Das Änderungsprotokoll mit Nordmazedonien ist hier abrufbar und das mit Japan hier.