Der Bundesrat will den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen stärken.

Hierzu hat er an seiner Sitzung vom 14. April 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) verabschiedet. Gleichzeitig eröffnet er die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer.

Die Reform sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen ersatzlos abzuschaffen. Hiervon ausgenommen sind die Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen. Mit der Reform ist davon auszugehen, dass die bisher im Ausland getätigte Ausgabe von Obligationen künftig vermehrt aus der Schweiz heraus erfolgen wird. Dadurch kann der Schweizer Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen setzt zudem einen Anreiz, auch konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz durchzuführen. Insgesamt stärkt die Reform den Fremdkapitalmarkt und wird mittel- und langfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse in der Schweiz auslösen. Zudem hebt der Bundesrat die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen auf. Damit wird es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.

Das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer soll ausgedehnt werden. Es kann neu ab einer Beteiligung von 10 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch das Bewilligungsverfahren wird administrativ vereinfacht. Dies hat nahezu keine finanziellen Auswirkungen und keinen nennenswerten Effekt auf die Steuersicherung. Die Unternehmen erhalten einen Liquiditätsvorteil zulasten eines Liquiditätsnachteils beim Bund. Dieser ist aber im heutigen Zinsumfeld vernachlässigbar.

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