Der Bundesrat hat am 24. September 2021 in seiner Sitzung die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet.

Vorgesehen sind namentlich die folgenden Neuerungen:

  • Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig (inkl. Durchsetzungsmechanismen).
  • Befreiung ausländischer Tour Operators von der Steuerpflicht, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren.
  • Reduzierter Steuersatz bei Produkten der Monatshygiene.
  • Eingeführt wird zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt.
  • Neue Steuerausnahme für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung in Zusammenhang mit Heilbehandlungen.
  • KMU können künftig die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen.
  • Möglichkeit für die ESTV, ausländische Unternehmen von der Pflicht zu befreien, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.
  • Generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.

Die Botschaft ist hier abrufbar.