Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA verabschiedet.
Das Protokoll sieht die BEPS-Mindeststandards vor und enthält eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard. Zudem sieht es auch noch die Änderungen von anderen Bestimmungen wie z.B. Betriebsstätten, Dividenden und Zinsen vor.