Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Kroatien verabschiedet.

Das Änderungsprotokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Bevor das Änderungsprotokoll in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen (inkl. Beilagen) ist hier abrufbar.