Am 11. August 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet.

Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz 80% der Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten (ab Inkrafttreten des neuen Abkommens), wobei diese auch in Italien ordentlich besteuert werden und Italien die Doppelbesteuerung beseitigt.

Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis gearbeitet haben, werden weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, wobei den italienischen Grenzgemeinden bis Ende 2033 ein finanzieller Ausgleich in der Höhe von 40% der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer geleistet wird.

Die Botschaft sowie weiterführende Dokumente sind hier abrufbar.