Der Bundesrat hat am 15. April die Botschaft zum MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet.

Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3.8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtete darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.

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