Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 eine Gesetzesvorlage verabschiedet, mit welcher die Verfahren im Steuerbereich digitalisiert werden können sollen.

Die Verfahren vor der ESTV sollen digitalisiert werden. Mit dem Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich will der Bundesrat die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schaffen. Die steuerpflichtigen Personen sollen so künftig auf dem Verordnungsweg verpflichtet werden können, mit der ESTV elektronisch über bestimmte Portale zu verkehren. Dabei hat die ESTV die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen.

Zudem sollen neu Kantone auf das eigenhändige Unterschriftenerfordernis bei elektronischen Eingaben verzichten (resp. durch elektronische Bestätigung der Angaben durch die steuerpflichtige Person selbst ersetzen) können, namentlich wenn die Steuererklärung elektronisch eingereicht wird. Dabei istdie Authentizität und die Integrität der übermittelten Daten nach kantonalem Recht sicherzustellen. Auch in die entgegengesetzte Richtung soll eine gewisse Digitalisierung möglich sein: So können die Kantone vorsehen, dass die Veranlagungsverfügung mit Einverständnis des Steuerpflichtigen elektronisch eröffnet werden kann.

Betroffen von der Vorlage sind die folgenden Bereiche:

  • Verrechnungssteuer
  • Stempelabgaben
  • Mehrwertsteuer
  • Internationaler Informationsaustausch (Steueramtshilfe, AIA, CbCR)
  • Wehrpflichtersatzabgabe
  • Einkommens-, Vermögens-, Gewinn-, und Kapitalsteuer auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde

Die Medienmitteilung sowie sämtliche Dokumente sind hier abrufbar.