Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll.
Am 28. September stimmen Volk und Stände über eine Verfassungsänderung ab. Diese würde es den Kantonen erlauben, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften (beispielsweise Ferienwohnungen) zu erheben.
Nur wenn die Verfassungsänderung angenommen wird, kann auch die mit der Gesetzesänderung vorgesehene umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in Kraft treten.
Beim aktuellen Hypothekarzinsniveau von ca. 1.5 Prozent werden die Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden auf rund 1,8 Milliarden Franken geschätzt. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa 3 Prozent würden gemäss den Schätzungen hingegen Mehreinnahmen für die öffentliche Hand resultieren.
Nicht in der Schätzung enthalten sind die potenziellen Einnahmen der Kantone aus allfälligen Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften.
Die Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen sind hier auffindbar.