Am. 16. Oktober 2020 traf sich Bundesrat Ueli Maurer mit der Tessiner Kantonsregierung und informierte über den neusten Austausch mit dem italienischen Finanzministerium zum Abkommen über die Besteuerung der Grenzgänger mit Italien.

Die Schweiz und Italien paraphierten ein neues Abkommen im Dezember 2015, um die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 1974 zu ersetzen. Künftig sollen Grenzgänger grundsätzlich sowohl im Arbeits- als auch im Wohnsitzstaat besteuert werden. Das Abkommen wurde bis anhin nicht unterzeichnet. Eine baldige Unterzeichnung wird allerdings angestrebt.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.