Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 soll die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit soll das Anmelden und Abrechnen bei der MWST künftig ausschliesslich elektronisch erfolgen.

Die Verordnung sieht vor, dass jenen Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV nach wie vor in Papierform erledigen, eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt wird, damit sie die Umstellung auf die elektronische Abwicklung an die Hand nehmen zu können. In den Erläuterungen zur Verordnung wird zudem das Verfahren dargelegt, wenn der Zugang zum Portal aus Gründen, die beim Betreiber oder bei der Betreiberin des Portals liegen, vorübergehend nicht erfolgen kann.

Die Medienmitteilung sowie weiterführende Informationen und Dokumente sind hier abrufbar.