Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Er schafft damit die gesetzliche Grundlage für den Austausch von Informationen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat.

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