Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 das Inkrafttreten einer Änderung im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) per 1. März 2018 beschlossen.

Gemäss Medienmitteilung der ESTV vom 31. Januar 2018 sind Organisationen, die zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kunden im Ausland und deren Schweizer Bank geschaltet sind, ab dem 1. März 2018 von der Umsatzabgabe befreit. Die neue Regelung betrifft insbesondere die italienischen «Fiduciarie statiche» (statische Treuhandgesellschaft nach italienischem Recht). Italienische Kunden von Schweizer Banken profitieren von der Änderung und können neu Wertschriften ohne mehrfache Belastung mit der Umsatzabgabe kaufen und verkaufen. Damit wird ein Wettbewerbsnachteile des Schweizer Finanzplatzes beseitigt.

Die Vorlage war im Parlament unbestritten (vgl. unseren Beitrag vom 30. September 2017). Der Bundesrat erfüllt mit der Inkraftsetzung die Forderung der überwiesenen Motion von Ständerat Fabio Abate (13.4253).

Der Schlussabstimmungstext mit dem am 1. März 2018 in Kraft tretenden Art. 19a StG ist hier abrufbar.