Ständerat und Nationalrat haben in der Schlussabstimmung vom 29. September 2017 die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben angenommen, die vorsieht, dass italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen (Fiduciarie statiche), von der Umsatzabgabe befreit werden sollen.

Mit dem Änderungsvorschlag (17.018) und der entsprechenden Botschaft vom 15. Februar 2017 erfüllt der Bundesrat die von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion von Ständerat Fabio Abate (13.4253), wonach bestimmte italienische Finanzintermediäre als Börsenagenten anerkannt werden sollen. Die società fiduciarie statiche di amministrazione (Fiduciarie statiche; statische Treuhandgesellschaft) des italienischen Rechts sollen mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung von der Umsatzabgabe befreit werden, um Wettbewerbsnachteile des Schweizer Finanzplatzes betreffend italienische Kundinnen und Kunden zu beseitigen (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 15. Februar 2017)

Der Nationalrat (als erstbehandelnder Rat) hatte den Gesetzesentwurf bereits in seiner Sitzung vom 14. Juni 2017 angenommen (vgl. hierzu unseren Beitrag 15. Juni 2017)

Der Ständerat hatte den Gesetzesentwurf in seiner Sitzung vom 12. September 2017 ebenfalls angenommen. (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 16. September 2017)

Das Geschäft wurde schliesslich in der Schlussabstimmung vom 29. September 2017 von beiden Räten angenommen und ist damit erledigt. Der Schlussabstimmungstext ist hier abrufbar.