Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3396 WAK-N vom Mai 2022 „Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden“ publiziert.
Der Bundesrat erachtet die Anwendung der Direktbegünstigungstheorie bei der Verrechnungssteuer als gerechtfertigt, zeigt sich aber offen für Erleichterungen durch Erweiterungen des Meldeverfahrens im Konzernverhältnis.
Der Bericht ist hier abrufbar.