An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Höhe und das Datum für das Inkrafttreten der Radio- und Fernsehabgabe festgelegt.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. Oktober 2017 wird die im Juni 2015 vom Volk angenommene neue Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Schweizer Haushalte einen Beitrag in Höhe von einem Franken pro Tag bzw. 365 Franken pro Jahr (aktuell 451 Franken pro Jahr) an die Finanzierung der SRG sowie der regionalen Radio- und Fernsehsender leisten.

Personen, die in einem Kollektivhaushalt leben (bspw. in einem Alters-, Pflegeheim oder Studentenwohnheim), müssen keine individuelle Abgabe mehr bezahlen. In diesen Fällen wird dem Kollektivhaushalt eine Gesamtabgabe in Höhe von 730 Franken direkt in Rechnung gestellt. Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, sind weiterhin von der Abgabe befreit.

Zudem hat der Bundesrat bestätigt, dass die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken nicht abgabepflichtig sein werden. Für die anderen Unternehmen gilt ein progressiver Tarif, der sich nach deren Umsatz richtet.

Die Medienmitteilung des Bundesrates ist hier abrufbar.